Parkschaden: die ersten Schritte
Was Sie nach einem Parkschaden tun müssen, ob Sie ihn verursacht haben oder Ihr Auto beschädigt wurde.
Ein Moment beim Ein- oder Ausparken, und es ist passiert. Was jetzt zu tun ist, hängt davon ab, auf welcher Seite Sie stehen.
Sie haben einen Schaden verursacht
Das Strassenverkehrsgesetz ist hier eindeutig (Art. 51 Abs. 3 SVG): Wer einen Sachschaden verursacht, muss den Geschädigten sofort benachrichtigen und Namen und Adresse angeben. Ist das nicht möglich, ist unverzüglich die Polizei zu verständigen.
Ein Zettel unter dem Scheibenwischer genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht. Wer ohne Meldung wegfährt, macht sich strafbar, auch bei einem kleinen Kratzer.
Ihr Auto wurde beschädigt
- Den Schaden fotografieren: eine Übersicht mit der Umgebung und Nahaufnahmen der beschädigten Stellen.
- Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren.
- Ist der Verursacher unbekannt, die Polizei informieren. Viele Versicherungen verlangen das.
- Den Schaden Ihrer Versicherung melden. Ist der Verursacher bekannt, zahlt dessen Haftpflichtversicherung; sonst hängt es von Ihrer Police ab, etwa einer Vollkasko- oder Parkschadenversicherung.
Die Reparatur
Bringen Sie das Fahrzeug vorbei oder schicken Sie uns Fotos. Sie erhalten einen verbindlichen Kostenvoranschlag, und bei einem Versicherungsfall übernehmen wir den Schriftverkehr und rechnen direkt mit der Versicherung ab. Kleine Dellen und Kratzer lassen sich oft mit Smart-Repair beheben, ohne ganze Teile neu zu lackieren.

